Informationen zur Via Mentis für Kostenträger

Die Via Mentis – Klinik für Psychosomatische Medizin ist ein Akutkrankenhaus im Sinne des § 107 SGB V auf der Grundlage der Konzession gem. § 30 GewO. Als Privatklinik unterliegt sie nicht dem Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) und erhält keine öffentlichen Fördermittel.

Akutbehandlung

Ziel der stationären Krankenhausbehandlung ist die weitgehende Wiederherstellung der seelischen Gesundheit. Darin unterscheidet sie sich von der stationären Rehabilitation, deren Ziel die Wiederherstellung/Erhaltung der Berufs- oder Arbeitsfähigkeit ist.

Qualitätssicherung

Wir führen laufend Erhebungen über die Behandlungsergebnisse und die Patientenzufriedenheit durch, mit dem Ziel der ständigen Verbesserung unserer Behandlungsqualität.

Nicht durchgeführt werden: Kuren, Sanatoriumsbehandlungen, Rehabilitationsmaßnahmen, Heilkuren, Aufnahme von Rekonvaleszenten und wissenschaftlich nicht anerkannte Methoden.

Private Krankenversicherungen

Die Klinik ist vom Verband der Privaten Krankenversicherungen e.V. anerkannt als „reines Krankenhaus“ im Sinne von § 4 Absatz 4 MB/KK und AVB. Ein Verzeichnis der ärztlichen und therapeutischen Mitarbeiter/Innen mit den Fachkundebezeichnungen liegt dem Verband der PKV vor.

Es werden medizinisch notwendige stationäre Krankenhausbehandlungen durchgeführt. Nicht durchgeführt werden: Kuren, Sanatoriumsbehandlungen, Rehabilitationsmaßnahmen, Heilkuren, Aufnahme von Rekonvaleszenten, wissenschaftlich nicht anerkannte Methoden.

Beihilfestellen

Die Klinik Via Mentis ist ein Akut-Fachkrankenhaus für Psychosomatische Medizin und entspricht § 107 Abs. 1 SGB V und ist dementsprechend gemäß § 30 der Gewerbeordnung (GewO) konzessioniert.

Die Behandlung ist deshalb nicht vorab genehmigungspflichtig und dem Grunde nach beihilfefähig (so lange die Verordnung eine Dauer von nicht mehr als 28 Tagen bescheinigt).

Gesetzliche Krankenkassen

Gesetzlich Versicherte können als Selbstzahler aufgenommen werden. Oder es wird vor Aufnahme ein Antrag auf Kostenübernahme an die gesetzliche Krankenkasse gem. § 13 Abs. 2 SGB V verschickt. Wenn die Krankenkasse der Aufnahme zustimmt, erhalten die Versicherten einen Erstattungsanspruch (Kostenübernahmeerklärung) in der Höhe, die die Krankenkasse bei einem Akutaufenthalt in einem öffentlichen Krankenhaus zu tragen hätte.

Für Mitglieder der Techniker Krankenkasse ist die Kostenübernahme für die Behandlung in einer Privatklinik in der Satzung der Kasse geregelt. Aber auch andere gesetzliche Krankenversicherungen beteiligen sich an den Krankenhauskosten.

Es werden medizinisch notwendige stationäre Krankenhausbehandlungen durchgeführt. Nicht durchgeführt werden: Kuren, Sanatoriumsbehandlungen, Rehabilitationsmaßnahmen, Heilkuren, Aufnahme von Rekonvaleszenten, wissenschaftlich nicht anerkannte Methoden.

Bei Fragen stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung.

Ihre
Via Mentis –  Klinik für Psychosomatische Medizin

40629 Düsseldorf, Rennbahnstraße 2

Tel.: +49 (0)211 542559 0

Mail: info@via-mentis.de
Home: www.via-mentis.de